Informationen für Exportkunden.     ENGLISH

Unser erfahrenes Team nimmt Ihnen die komplette Abwicklung für den Verkauf
in den Export ab.Das heißt: ob zollkennzeichen,Ausfuhrerklärung oder Transport,
bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Bitte beachten Sie unsere Preisliste für zusätzliche Dienstleitungen:

Kaufabwicklung:
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen möchten, senden wir Ihnen einen Kaufvertrag ,
den Sie uns unterschrieben zurücksenden. Wir erwarten innerhalb von 3 Werktagen
ein Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises. Danach wird das Fahrzeug wieder
zum Verkauf freigegeben.

Wichtige Informationen für den Netto Verkauf innerhalb der EU:
(Umsatzsteurbefreite Lieferung innerhalb der EU nach §6 UStG)
Leider müssen wir für den Nettoverkauf innerhalb der EU aufgrund der strengen
Finanzrechtssprechung einige Regeln beachten:
Der Nettoverkauf in die EU ist bei uns nur unter folgenden Vorraussetzungen möglich:
- Gewerbeanmeldung der ausländischen Firma
- Passkopie des Inhabers oder Geschäftsführer
- Nachweis über die Anmeldung/Versteuerung von bereits importierten Fahrzeugen
  (Zusammenfassende Meldung oder Intrastat, nicht älter als 6 Monate)
- Zahlung des Kaufpreises ausschließlich per Überweisung vom Firmenkonto der abnehmenden Firma
- Original Vollmacht für Abholer oder Kopie des Speditionsauftrages.

Sollten diese Dokumente bei Abholung nicht oder nur teilweise vorliegen,
müssen Sie die Mehrwertsteuer als Kaution hinterlegen.

Wichtige Informationen für den Netto Verkauf außerhalb der EU:
Bei Transport oder Verschiffung durch uns brauchen Sie lediglich den Nettopreis zu bezahlen,
in allen anderen Fällen müssen Sie den Mehrwertsteuerbetrag bis zur Rückgabe der an
der letzten Europäischen Grenze abgestempelten Ausfuhrklärung den Mehrwertsteuerbetrag als Kaution
hinterlegen. Nach Rückgabe der AE bekommen Sie die MwSt von uns umgehend ausgezahlt.